Anti-Diskriminierungsrecht: Beispiele aus der Praxis und Beweislegung von Fällen der Diskriminierung bei Gerichtsverhandlungen

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Fortbildung für Richter/innen und Staatsanwält/innen in Bosnien-Herzegowina

Am Seminar nahmen 28 Personen teil. Die Fortbildung umfasste einige Segmente aus dem Bereich des Diskriminierungsverbotes, gesetzliche Richtlinien sowie Beispiele aus der bisherigen Praxis im Beweislegungsverfahren der Diskriminierung. Beim Konzipieren des Seminars wurde ein interdisziplinärer Ansatz angewendet, der einen rechtlichen und einen soziologischen Aspekt der Diskriminierung und deren Verbot sowie Beispiele aus der Praxis in einem nationalen und internationalen Rahmen  umfasste. Den rechtlichen Aspekt, die Richtlinien und die Praxis in der Anwendung der Anti-Diskriminierungsverordnungen auf globaler, regionaler und nationaler Ebene stellte Nedim Ademović, Anwalt aus Sarajevo und Doktor der Rechtswissenschaften, Professor an der Juristischen Fakultät in Zenica und Ersatzmitglied der „Venedig Kommission des Europarats 2014.

Über die Differenzierung von Gruppen-, kollektiven und individuellen Rechten, den Ursprüngen der kulturellen Vielfalt einer Gesellschaft und „positive“ Diskriminierung mit besonderem Bezug  auf Randgruppen und Frauen sprach Dr. Valida Repovac Nikšić von der Fakultät für Politikwissenschaften in Sarajevo.  

Beispiele aus der Praxis legte Emir Prcanović, Leiter der NGO „Vaša prava“ („Euer Recht“) in BiH dar. Die Organisation „Vaša prava“ ist eine der wenigen Organisationen der Zivilgesellschaft, die Bürger/innen vor Gericht in Bosnien-Herzegowina vertritt und als solche sehr viele Erfahrungen mit Verfahren hat, die sich auf verschieden begründete Diskriminierungsverbote beziehen: Invalidität, ethnische/nationale Zugehörigkeit, Gender, politische Meinung.