Die Initiative für das Monitoring der EU-Integrationen als eine Koalition von 30 Organisationen der Zivilgesellschaft, die zur Beobachtung der Reformen und einer Überwachung der Anwendung von Politiken, Rechten und Standards der Europäischen Union beiträgt und sich dabei auf Fragen der Demokratisierung, Rechtstaatlichkeit sowie Menschen- und Minderheitenrechte fokussiert, hat den dritten in der Reihe der alternativen Fortschrittsberichte für BiH veröffentlicht. Der alternative Fortschrittsbericht für BiH soll die wichtigsten Ereignisse aus den politischen Kriterien einbeziehen und damit eine Mitteilung über die größten Probleme in BiH an die Institutionen der Europäischen Union senden, sowie auf die konstante Missachtung der Menschenrechte mit besonderem Augenmerk auf Minderheiten und anderer verletzlicher Gruppen aufmerksam machen.
Die Mitglieder der Initiative haben in ihrem Kommentar, den sie nach der Veröffentlichung des offiziellen Berichtes der EU-Kommission für BiH verfasst haben, vor der konstanten Intransparenz bei der Durchführung der so genannten Reformagenda gewarnt, die sich anstelle einer Reihe von Reformen in BiH bezüglich der Verbesserung und des Schutzes der Menschenrechte auf sozio-ökonomische Reformen konzentriert.
Diskriminierende Verfassung
Neben der Intransparenz im Prozess selbst und nach den Warnungen aus Brüssel, aber auch aus den Reihen der NGO, wurden die wichtigsten Gesetze im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik mit hoher Dringlichkeitsstufe verabschiedet, wodurch alle jene ausgeschlossen wurden, die von diesen Gesetzen betroffen sind. Eine Entpolitisierung der politischen Ernennungen ist nicht gewährleistet, auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung ist auch nichts passiert, und auch ein Schutz vor Missachtungen der Rechte von Minderheiten und anderer verletzlicher Gruppen bleibt unsicher. Die diskriminierende bosnisch-herzegowinische Verfassung verhindert auch weiterhin eine gleichberechtigte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben.
Unter Berücksichtigung all dessen hat die Initiative für das Monitoring der EU-Integrationen BiH eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie die Orientierung der Parteien, die die regierende Koalition auf staatlicher Ebene bilden, für eine Mitgliedschaft in der EU loben. Die Übergabe des Beitrittsantrags wurde jedoch als ein unseriöses politisches Spiel empfunden, dessen einziges Ziel es ist, die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit von den Problemen fort zu lenken, mit denen sich BiH derzeit auseinandersetzt.
Überschwänglicher Optimismus
In einer Zeit, in der die Justiz unter einem enormen Druck der Politik und der Medien steht; in einer Zeit, in der beide Entitäten kurz vor dem finanziellen Kollaps stehen und das Geld lediglich für die Gehälter der Staatsbeamten reicht; in einer Zeit, in der die Ergebnisse der Volkszählung aus dem Jahr 2013 noch immer nicht bekannt gegeben wurden, so dass wir nicht einmal in der Lage sind, grundlegende Angaben über BiH zu machen, wird die Übergabe des Beitrittsantrags als überschwänglicher Optimismus gekennzeichnet.
Alle aufgeführten Probleme wirken sich unmittelbar auf den Lebensstandard der Bürgerinnen und Bürger aus, und wir sollten uns der Tatsache bewusst sein, dass der Beitrittsantrag keines der Probleme lösen wird und die Regierung nichts dafür tut, und Europa näher zu bringen. Am deutlichsten wird diese Stagnation im Bereich der Menschenrechte, über deren Missachtung die Initiative bereits in den Dezember-Anträgen gewarnt hatte.
Reine Rhetorik
Die Initiative hat alle zuständigen Institutionen aufgerufen, zu beweisen, dass ihre europäische Orientierung nicht reine Rhetorik ist und dass sie sich in kürzester Zeit mit den verbliebenen Verpflichtungen aus dem Assoziierungs- und Stabilitätsabkommen und den notwendigen Verfassungsänderungen beschäftigen werden.
Wir dürfen nicht aus den Augen verlieren, dass eine mögliche Annahme des EU-Beitrittsantrags nicht den Erhalt von irgendwelchen Privilegien bedeutet, sondern dass sich neue Aufgaben auftun, die nur schwerlich von einer unfähigen Regierung bewältigt werden können, die nicht einmal in der Lage ist, vor der Übergabe des Beitrittsantrags einige grundlegende Voraussetzungen zu erfüllen.
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