Erklärung//
Unabhängigkeit der Justiz
Wir, die Vertreter der in Bosnien und Herzegowina tätigen politischen deutschen Stiftungen: Friedrich-Naumann-Stiftung, Henrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, möchten hiermit betonen, dass die Unabhängigkeit der Justiz, insbesondere der Staatsanwaltschaft und Richterschaft, eine wesentliche Säule einer funktionierenden Demokratie darstellt.
Angriffe auf die Unabhängigkeit der Justiz in jeder Form, egal aus welchem politischen Lager, Versuche der Einflussnahme bzw. der Druckausübung auf Entscheidungen der Judikative verstoßen nach unserer Überzeugung klar gegen rechtstaatliche Prinzipien.
Bosnien und Herzegowina steht kurz davor, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft zu stellen. Ein derartiger Antrag stellt einen wichtigen Schritt in der Entwicklung eines Landes dar, es bedeutet gleichzeitig aber auch ein eindeutiges Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung. Dieses Bekenntnis darf nicht nur virtueller Natur sein, es muss auf allen Ebenen mit Geist und Leben gefüllt werden, um den Anforderungen für eine EU-Mitgliedschaft gerecht zu werden.
Wir als Stiftungen der Bundesrepublik Deutschland unterstützen alle Bemühungen, diesen Weg ernsthaft zu beschreiten, um künftig eine Gleichbehandlung aller bosnischen Bürger vor dem Gesetz zu garantieren und um die Wahrung von Menschen- und Bürgerrechten gewährleisten zu können. Ohne eine freie und unabhängige Justiz, ohne eine klare und funktionierende Gewaltenteilung kann das Zukunftsprojekt EU für Bosnien und Herzegowina nicht gelingen.
Adnan Huskić, Vertreter der Friedrich-Naumann-Stiftung in BiH
Dr. Karsten Dümmel, Leiter Konrad-Adenauer-Stiftung
Marion Kraske, Leiterin Heinrich-Böll-Stiftung