Lage der Menschenrechte im Bereich der Umwelt

Jajce, Zenica, Srebrenica, Bihać, Bosanska Krupa,

Bužim, Mostar und Jablanica – Fallstudie

Das Helsinki Komitee für Menschenrechte in Bosnien-Herzegowina hat in Zusammenarbeit mit der Heinrich Böll Stiftung, Landesbüro Bosnien-Herzegowina im Jahr 2009 ein Projekt mit dem Ziel, Einblick zu erhalten in das erreichte Niveau desSchutzes und der Achtung der dritten Generation der Menscherechte, dem Recht auf ein gesundes Leben und eine gesunde Umwelt, ins Leben gerufen.  

Die Aktivitäten bezogen sich auf die Aufnahme eines Dialoges und das Sammeln von Informationen über das Verhältnis der lokalen Gemeinden zu ihrer Umwelt. Kontakte zu lokalen Umwelt NRO´s, Vertretern der lokalen Gemeinden, Unternehmen, Inspektionen und zuständigen Gesundheitsämtern wurde aufgenommen.   

DasProjektforderte Einblick in die Lage der Menschenrechte im Bereich der Umwelt in folgenden Städten: Jajce, Zenica, Srebrenica, Una-Sana Kanton (Bihać, Bosanska Krupa und Bužim) und Jablanica/Mostar (Prenj, Čvrsnica und Čabulja).

AufGrundlage der gewonnenen Einblicke vor Ort hat das Helsinki Komitee bei einer Pressekonferenz am 30.11.2009 in Sarajevo die Ergebnisse vorgestellt und seine Handlungsempfehlungen dargelegt:

 EMPFEHLUNGEN 

  1. Esist klar ersichtlich, dass die Zuständigkeiten, und somit auch die Verantwortung, im Bereich der Umwelt nicht klar definiert sind unter den Regierungsebenen – der Entität, dem Kanton, der lokalen Gemeinde – so dass Raum geboten wird für unverantwortliches Handeln sowohl der Unternehmen, deren Produktion zur so genannten „schmutzigen Industrie“ zählt, als auch der anderen – der kommunalen Betriebe, verantwortungsloser Einzelpersonen, kleiner Unternehmen usw.   

     
  2. Es gibt keine ausreichende intersektorale Koordination und Zusammenarbeit bei Präventionsfragen im Bereich Umweltschutz. Innerhalb der vertikalen Politiken der Regierung fehlen synchronisierte Aktionen und Aktivitäten, ebenso wie Transparenz bei den ergriffenen Maßnahmen zum Schutz der Umwelt.  

     
  3. Wichtig ist hervorzuheben, dass die Regierung keine ausreichenden Bemühungen gezeigt hat für die Schaffung und Besetzung von institutionellen Kapazitäten – der Prozess für den Erhalt von Genehmigungen ist langwierig und uneffizient, Inspektionen sind unterbesetzt, es fehlt an Experten (technischen, wirtschaftlichen, juristischen), was im Endeffekt bedeutet, dass die Verfahren im Bereich Umweltschutz unvollkommen sind und wir täglich Zeugen eines Ökozids und der Vernichtung aller natürlichen Reichtümer sind.  

     
  4. Die Regierung der Föderation Bosnien-Herzegowina muss das Verfahren zur Wahl des Direktors des Fonds für Umweltschutz der Föderation BuH beschleunigen, damit die zur Verfügung stehenden Mittel gemäß den Projekten auf transparente Weise für die Verbesserung der Umweltsituation in den lokalen Gemeinden eingesetzt werden.  

     
  5. Auf Entscheidungen und Umweltpolitik hat im Allgemeinen die Regierung ein Exklusivrecht, die Bürger nehmen nicht Teil an diesen Prozessen und haben keinen Einfluss bei der Programmgestaltung und den Aktionen, die „Eigentum“ eines jeden Bürgers in seinem Alltag werden würde. 

 Der komplette Bericht (B/K/S)