Internationale Konferenz
Die Gesetzgebung, die Frauen- und Kinderrechte in BiH behandelt, ist nicht an die tatsächlichen Bedürfnisse vor Ort angepasst, bzw. die verabschiedeten Gesetze sind meistens nicht anwendbar.
Fügt man hinzu, dass die Gesetze meistens nicht im Gleichschritt sind mit der Lage vor Ort oder sogar miteinander, haben wir als Folge dessen die Situation, dass das bereits vor einigen Jahren in Kraft getretene Gesetz zur Gleichberechtigung der Geschlechter nicht angewendet wird oder dass andere Gesetze sich ihm anpassen.
Dies waren die wichtigsten Gründe für die Organisierung der zweitägigen internationalen Konferenz Theorie und Praxis der Gesetzgebung in BiH des Frauenzentrums in Trebinje am 30. und 31. Oktober 2008 in Trebinje, mit der Unterstützung des Ministeriums für zivile Angelegenheiten BiH und der Veröffentlichung der gleichnamigen Broschüre in Zusammenarbeit mit der Heinrich-Böll-Stiftung, Landesbüro Bosnien-Herzegowina.